Finanzen & Provision
Als selbstständiger Handelsvertreter hängt Ihr Einkommen an korrekten Provisionsabrechnungen und sauberen Rechnungen. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln zur Abrechnung, zur E-Rechnungspflicht und dazu, wie Sie Provisionen mehrerer Auftraggeber nachvollziehbar prüfen.
Kurz beantwortet
Wie wird die Provision eines Handelsvertreters abgerechnet?
Nach § 87c HGB rechnet der Unternehmer über die Provision ab, grundsätzlich monatlich; der Abrechnungszeitraum kann auf höchstens drei Monate erweitert werden, und die Abrechnung ist spätestens bis zum Ende des Folgemonats zu erteilen. Sie können einen Buchauszug über alle provisionspflichtigen Geschäfte verlangen. Eigene Besuchs- und Bestelldaten helfen, Abrechnungen nachzuvollziehen.
Muss ich als Handelsvertreter E-Rechnungen ausstellen?
Seit 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Für das Ausstellen im B2B-Bereich gelten Übergangsfristen bis Ende 2026, bei höchstens 800.000 Euro Vorjahresumsatz bis Ende 2027. Formate wie ZUGFeRD und XRechnung erfüllen die Anforderungen; Details erklärt der Leitfaden zu eigenen E-Rechnungen.
Wie behalte ich Provisionen bei mehreren Auftraggebern im Blick?
Halten Sie die vereinbarten Provisionssätze je Auftraggeber fest und ordnen Sie jede Bestellung dem richtigen Lieferanten zu. So können Sie die Abrechnungen der Auftraggeber monatlich gegen Ihre eigenen Zahlen prüfen und Abweichungen früh klären.
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Nutzen Sie Ihre Besuchsdaten für die vereinbarte Provision und exportieren Sie Ihre fertige Rechnung.
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