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Aktionspreis und Preisschild: Abweichungen klären

Kurzfassung

Prüfen Sie Artikel, Packungsgröße, Aktionszeitraum und Markt. Halten Sie sichtbares Schild und gültige Vorgabe getrennt fest. Die Korrektur liegt bei der zuständigen Stelle im Handel.

4 Min. Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Ein anderes Preisschild als in der Aktionsunterlage kann auf eine Abweichung hinweisen. Es kann aber auch den falschen Artikel, eine andere Packungsgröße oder einen noch nicht begonnenen Aktionszeitraum betreffen. Deshalb zuerst abgleichen, dann melden.

Artikel, Zeitraum und Markt zuerst abgleichen

Vor einer Preisabweichungsmeldung

  • Ist es der gleiche Artikel mit derselben Variante und Packungsgröße?
  • Gilt die Aktion für diesen Markt und zum Zeitpunkt des Besuchs?
  • Ist das Schild diesem Artikel eindeutig zugeordnet?
  • Stammt der erwartete Preis aus einer aktuellen, freigegebenen Vorgabe?

Ein Foto erklärt das Kassensystem nicht

Ein Regalbild zeigt eine sichtbare Auszeichnung zu einem Zeitpunkt. Es beweist nicht, welcher Preis an der Kasse hinterlegt ist oder welche Ursache eine Abweichung hat. Behaupten Sie das nur nach gesonderter, verlässlicher Prüfung.

Nur den überprüfbaren Befund festhalten

Notieren Sie Markt, Datum, Artikel, sichtbaren Schildpreis und die Quelle der gültigen Aktionsvorgabe. Ein zweckgebundenes Foto darf den Schild- und Artikelbezug zeigen, ohne Kunden oder private Daten mitzuerfassen. Formulieren Sie beispielsweise: „Für Artikel X zeigt das Regal 2,49 €; die aktuelle Aktionsvorgabe für diesen Markt nennt 1,99 €. Marktleitung um Prüfung gebeten.“ Das ist präziser als „falscher Kassenpreis“.

Die Korrektur liegt bei der zuständigen Stelle

Geben Sie die Abweichung an die zuständige Person im Markt oder an den vereinbarten Ansprechpartner weiter. Ändern Sie Preisschilder oder Systempreise nicht ohne entsprechenden Auftrag und Berechtigung. Dokumentieren Sie eine zugesagte Prüfung als Zusage, nicht als bereits erledigte Korrektur. Beim Folgebesuch lässt sich die sichtbare Auszeichnung erneut prüfen.

Wenn die Abweichung zu einer Promotion gehört, hilft die Anleitung zur Zweitplatzierung bei der Verbindung von Foto, Aktionsaufgabe und nächstem Schritt.

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine professionelle Rechts‑, Steuer‑ oder Compliance‑Beratung. Gesetze, Vorschriften und Branchenstandards können sich jederzeit ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen qualifizierten Fachberater. Vollständiger Haftungsausschluss im Impressum.

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