Eine leere Stelle im Regal ist eine Beobachtung, noch keine Diagnose der Ursache. Für Kunden ist der Artikel dort nicht verfügbar; das kann als Shelf-Out-of-Stock gelten. Ob er im Lager steht, anders platziert, in diesem Markt nicht gelistet oder im gesamten Markt nicht vorrätig ist, bleibt zunächst offen. Für jeden Fall ist ein anderer nächster Schritt sinnvoll.
Vier mögliche Befunde statt einer schnellen OOS-Meldung
- Regallücke, Ursache offen: Der erwartete Artikel fehlt am vorgesehenen Platz. Klären Sie weitere Platzierungen, Listung und Bestand, bevor Sie eine Ursache melden.
- Fehlende Listung: Der konkrete Artikel gehört laut bestätigter Sortimentsauskunft nicht zum Sortiment dieses Markts. Klären Sie die Sortimentsentscheidung mit der zuständigen Stelle.
- Regal leer, Ware im Markt: Der Artikel ist gelistet und verkaufsfähige Ware vorhanden, aber nicht am vorgesehenen Platz. Stimmen Sie Auffüllung oder Platzierung mit dem Markt ab.
- Kein Marktbestand: Der Artikel ist gelistet; laut verlässlicher Auskunft ist aktuell keine verkaufsfähige Ware im Markt vorhanden. Prüfen Sie Nachbestellung und Lieferstatus.
Beobachtung und Bestandsauskunft trennen
Im Markt: Artikel, Listung und Bestand nacheinander klären
Drei Fragen vor der Einordnung
- Ist es exakt der erwartete Artikel – einschließlich Größe, Sorte und gegebenenfalls EAN?
- Ist dieser Artikel in genau diesem Markt gelistet, und gibt es eine weitere Platzierung?
- Kann zuständiges Marktpersonal den verfügbaren Bestand oder Lieferstatus verlässlich bestätigen?
Eine zentrale Kettenlistung ist nicht automatisch eine bestätigte Listung in jeder Filiale. Ein Preisschild kann veraltet sein. Auch ein Bestandswert im System kann vom tatsächlichen Zustand abweichen. Verwenden Sie deshalb nur Informationen, auf die Sie vor Ort berechtigt Zugriff haben, und halten Sie die Quelle einer Auskunft fest. Bleibt etwas offen, dokumentieren Sie es als offene Frage statt als Tatsache.
Für die Frage, ob ein Artikel überhaupt zu diesem Markt gehören soll, hilft die separate Einordnung von Kettenlistung und Filialverfügbarkeit. Erst danach lässt sich eine sichtbare Regallücke sinnvoll bewerten.
Was in den Besuchsbericht gehört
Notieren Sie Markt, Datum, Auftraggeber und den konkreten Artikel. Beschreiben Sie, wo Sie gesucht haben und was sichtbar war. Ergänzen Sie getrennt die bestätigte Listungs- oder Bestandsauskunft, eine gegebenenfalls vereinbarte Maßnahme und wer sie bis wann prüft. Ein zweckgebundenes Foto kann die Regalbeobachtung belegen, aber nicht die Ursache. Welche Angaben generell in einen knappen Bericht gehören, erklärt die Antwort zu den Feldern eines Besuchsberichts.
Beispiel: Das Regal ist leer, sechs Packungen stehen im Lager
Beobachtung: Die gelistete 500-g-Variante fehlt am vorgesehenen Regalplatz. Auskunft: Die Marktleitung bestätigt sechs verkaufsfähige Packungen im Lager. Einordnung: Eine Regallücke beziehungsweise ein Problem der Regalverfügbarkeit, kein bestätigter Fehlbestand im gesamten Markt. Nächster Schritt: Auffüllung mit dem Markt abstimmen und beim nächsten Besuch prüfen. Ohne diese Bestandsauskunft wäre nur die Regallücke belegt.
Die Unterscheidung zwischen Ware im Markt und Ware am Regal ist auch in der Forschung zu On-Shelf Availability der ECR Community zentral. Für einen ganzen Besuch – statt nur diesen einen Regalbefund – nutzen Sie die FMCG-Marktbesuch-Checkliste.
