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HGB §90: Was die Geheimhaltungspflicht für Handelsvertreter wirklich bedeutet

Alles über die Geheimhaltungspflicht nach HGB §90: was Sie dürfen, was nicht, und wie Sie sich absichern.

12 Min. Lesezeit
HGB §90: Was die Geheimhaltungspflicht für Handelsvertreter wirklich bedeutet

Einleitung: Ein Fehler, der teuer werden kann

Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Sie sind Handelsvertreter und betreuen fünf verschiedene Auftraggeber im FMCG-Bereich. Ihre Kundenkontakte, Konditionsinformationen, Besuchsberichte und Umsatzdaten verwalten Sie in einer gemeinsamen Excel-Tabelle. Eines Tages schicken Sie einem Auftraggeber versehentlich einen Besuchsbericht, der die Einkaufskonditionen eines anderen Auftraggebers enthält.

Was wie ein kleiner Flüchtigkeitsfehler wirkt, kann Vertrauen und Vertragsbeziehungen beschädigen. Eine wichtige rechtliche Grundlage in Deutschland ist HGB §90, die Geheimhaltungspflicht des Handelsvertreters.

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Er erklärt, worum es bei §90 HGB im Kern geht, warum Datentrennung im Alltag wichtig ist und welche organisatorischen Fragen Sie mit Ihrem Berater klären sollten.

Das Wichtigste in Kürze

  • 1.§90 HGB betrifft Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die einem Handelsvertreter anvertraut oder durch seine Tätigkeit bekannt werden.
  • 2.Konditionen, Kundenlisten und Strategien können je nach Kontext vertraulich sein.
  • 3.Manuelle Datentrennung ist fehleranfällig, technische Trennung kann organisatorische Risiken reduzieren.
  • 4.Die konkrete rechtliche Bewertung hängt vom Vertrag, den Informationen und dem Einzelfall ab.
  • 5.§90 (Geheimhaltung) und §90a (Wettbewerbsverbot) sind unterschiedliche Themen.

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Was sagt §90 HGB genau?

Der Gesetzestext ist überraschend kurz, aber seine Tragweite ist enorm. Vereinfacht formuliert:

§90 HGB - Geheimhaltungspflicht

„Der Handelsvertreter darf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die ihm anvertraut oder durch seine Tätigkeit bekannt geworden sind, nicht verwerten oder anderen mitteilen.“ - §90 HGB, sinngemäß

Die drei zentralen Punkte, die Sie verstehen müssen:

  1. Vertrauliche Informationen: Relevant sind Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die Ihnen anvertraut oder durch Ihre Tätigkeit bekannt geworden sind.
  2. Doppeltes Verbot:Sie dürfen Geheimnisse weder selbst verwerten (z. B. für eigene Geschäfte nutzen) noch an Dritte weitergeben (z. B. an andere Auftraggeber, Wettbewerber oder Kunden).
  3. Auch nach Vertragsende relevant: §90 spricht ausdrücklich auch die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an.

Wichtige Abgrenzung: §90 vs. §90a HGB

Viele Handelsvertreter verwechseln die Geheimhaltungspflicht (§90) mit dem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot (§90a). Der Unterschied ist entscheidend:

Merkmal§90 (Geheimhaltung)§90a (Wettbewerbsverbot)
GegenstandGeschäfts- und BetriebsgeheimnisseWettbewerbstätigkeit allgemein
Zeitliche GeltungUnbefristet (auch nach Vertragsende)Maximal 2 Jahre nach Vertragsende
EntschädigungspflichtNein - gilt automatischJa - Auftraggeber muss Karenzentschädigung zahlen
Schriftform nötig?Nein - gesetzlich verankertJa - muss schriftlich vereinbart werden

Kurz gesagt: §90 gilt immer und für jeden Handelsvertreter - automatisch, ohne Vertrag und ohne Entschädigung. §90a hingegen muss vertraglich vereinbart werden und der Auftraggeber muss dafür eine angemessene Entschädigung zahlen.


Was sind „Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse“?

Die größte Unsicherheit im Alltag: Was genau fällt unter den Geheimnisschutz? Die Rechtsprechung fasst den Begriff bewusst weit. Grundsätzlich gilt: Alles, was nicht allgemein bekannt ist und an dessen Geheimhaltung der Auftraggeber ein berechtigtes Interesse hat, ist geschützt.

KategorieBeispieleSchutzniveau
KonditionsgeheimnisseEinkaufspreise, Rabattstrukturen, Staffelpreise, Zahlungsziele, WerbekostenzuschüsseSehr hoch
KundengeheimnisseKundenlisten, Kaufhistorien, Umsatzzahlen pro Kunde, Ansprechpartner und deren VorliebenHoch
StrategiegeheimnisseProduktentwicklungen, geplante Neulistungen, Markteintrittspläne, KampagnenSehr hoch
OrganisationsgeheimnisseInterne Prozesse, Kostenstrukturen, Logistik-Details, LieferantenbeziehungenMittel

Was ist NICHT geschützt?

Nicht alles, was Sie im Arbeitsalltag erfahren, fällt unter den Geheimnisschutz:

  • Allgemein bekannte Informationen:Wenn die Einkaufspreise eines Auftraggebers ohnehin öffentlich einsehbar sind (z. B. in einem offenen Online-Katalog), besteht kein Geheimnisschutz.
  • Ihr eigenes Know-how: Verkaufstechniken, Branchenwissen und allgemeine Marktkenntnis, die Sie sich selbst angeeignet haben, dürfen Sie selbstverständlich weiter nutzen.
  • Allgemeine Brancheninformationen: Markttrends, öffentliche Statistiken oder allgemein zugängliche Produktinfos sind kein Geheimnis.

Faustregel

Im Zweifel behandeln Sie eine Information als Geschäftsgeheimnis. Es ist immer sicherer, zu vorsichtig zu sein als zu lässig. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie Ihren Auftraggeber.

Praktische Umsetzung: 7 Regeln für den Alltag

Die Theorie ist das eine - aber wie setzen Sie §90 im hektischen Außendienst-Alltag tatsächlich um? Hier sind sieben konkrete Regeln, die Ihnen helfen, compliant zu bleiben.

Regel 1: Physische Trennung konsequent umsetzen

Führen Sie für jeden Auftraggeber separate physische Unterlagen: eigene Ordner, eigene Notizbücher, eigene Muster- und Produktpräsentationen. Selbst wenn Sie dieselben Kunden besuchen - die Auftraggeber-Informationen gehören strikt getrennt.

Regel 2: Digitale Daten strikt separieren

Keine gemeinsamen Excel-Tabellen, keine gemeinsamen Ordner auf der Festplatte. Im Idealfall nutzen Sie ein Tool, das die Datentrennung technisch erzwingt - nicht eines, das auf Ihre Disziplin angewiesen ist. Dazu später mehr.

Regel 3: E-Mail-Hygiene pflegen

Bevor Sie eine E-Mail versenden, prüfen Sie dreifach: Ist der Empfänger korrekt? Sind die Anhänge die richtigen? Enthält die Signatur den richtigen Auftraggeber? Ein falscher Anhang an den falschen Empfänger kann bereits einen Verstoß darstellen.

Regel 4: Gesprächsdisziplin wahren

In Kundengesprächen ist die Versuchung groß, mit Konditionsvergleichen zu argumentieren: „Bei Auftraggeber X bekommen Sie einen besseren Preis, aber ...“ Solche Cross-Referenzen können vertrauliche Informationen offenlegen.

Vorsicht bei Kundengesprächen

Auch beiläufige Erwähnungen wie „Bei einem anderen Hersteller liegt der Preis niedriger“ können problematisch sein, wenn dadurch vertrauliche Konditionen erkennbar werden.

Regel 5: Geräte und Profile trennen

Im Idealfall nutzen Sie separate Geräteprofile oder sogar separate Geräte für unterschiedliche Auftraggeber. Wenn das nicht praktikabel ist, stellen Sie zumindest sicher, dass Ihre Software-Tools eine strikte Datentrennung ermöglichen.

Regel 6: Backups verschlüsseln und trennen

Auch Ihre Datensicherungen müssen die Trennungsprinzipien einhalten. Ein gemeinsames Backup aller Auftraggeber-Daten auf einem unverschlüsselten USB-Stick ist ein praktisches Risiko.

Regel 7: Exit-Strategie vorbereiten

Wenn ein Vertragsverhältnis endet, brauchen Sie klare Löschprotokolle: Welche Daten müssen zurückgegeben werden? Welche müssen gelöscht werden? Und wie dokumentieren Sie, dass die Löschung tatsächlich erfolgt ist?


Was passiert bei Verstößen?

Die Folgen hängen vom Einzelfall ab: Vertrag, Schaden, Vorsatz, betroffene Informationen und anwendbares Recht spielen eine Rolle. Typische Risikobereiche sind:

Art des VerstoßesMögliche Konsequenzen
Fahrlässige Weitergabe (z. B. falscher E-Mail-Anhang, offenes Dokument beim Kundentermin)Vertrauensverlust, Klärungsbedarf mit Auftraggeber, mögliche Vertragsfolgen
Vorsätzliche Verwertung (z. B. Konditionsinformationen eines Auftraggebers nutzen, um für einen anderen zu verhandeln)Mögliche Vertragsfolgen, Schadensersatzrisiko, rechtlicher Prüfbedarf
Systematischer Verstoß (z. B. regelmäßiger Informationsaustausch zwischen Auftraggebern)Hoher rechtlicher Prüfbedarf, besonders bei wiederholter oder absichtlicher Weitergabe

Praxisbeispiel: Der teure Fehler

Ein Handelsvertreter im Lebensmittelbereich betreute zwei konkurrierende Hersteller von Snackprodukten. In einem Gespräch mit dem Einkäufer einer großen Supermarktkette erwähnte er beiläufig die Rabattstruktur des einen Herstellers, um die Position des anderen zu stärken. Der Einkäufer nutzte diese Information in den Jahresverhandlungen mit dem betroffenen Hersteller.

Die Folge: Der Hersteller verlor erhebliche Margen, konnte die Informationsquelle zurückverfolgen und kündigte dem Handelsvertreter fristlos. Zusätzlich wurde Schadensersatz in sechsstelliger Höhe geltend gemacht.

Lektion aus der Praxis

Selbst eine beiläufige Erwähnung von Konditionen eines Auftraggebers kann katastrophale Folgen haben. Im konkreten Fall: fristlose Kündigung plus sechsstelliger Schadensersatz. Die einzige sichere Strategie: Niemals Cross-Referenzen - auch nicht „zwischen den Zeilen“.

Checkliste: Wo sind Ihre Risiken?

Gehen Sie die folgenden 15 Punkte ehrlich durch. Jedes „Nein“ identifiziert eine potenzielle Schwachstelle. Die Liste ist eine Arbeitshilfe, keine Konformitätsprüfung.

Datenhaltung

  • Separate Kundendaten für jeden Auftraggeber
  • Konditionsinformationen (Preise, Rabatte) strikt auftraggeber-bezogen gespeichert
  • Jederzeit Export für genau einen Auftraggeber möglich - ohne Daten anderer
  • Besuchsberichte eindeutig einem Auftraggeber zugeordnet

Kommunikation

  • E-Mail-Empfänger und Anhänge vor Versand geprüft
  • Auftraggeber-spezifische E-Mail-Signaturen verwendet
  • Cross-Referenzen in Kundengesprächen vermieden
  • Getrennte Messenger-Gruppen je Auftraggeber

Geräte und Software

  • Software mit echter Datentrennung nach Auftraggeber
  • Passwortschutz auf allen Geräten aktiviert
  • Backups verschlüsselt und auftraggeber-getrennt
  • Automatische Gerätesperre nach kurzer Inaktivität

Vertragsende

  • Löschprotokoll für Vertragsbeendigung vorhanden
  • Klarheit über Rückgabe- vs. Löschpflichten
  • Vollständige Löschung dokumentiert nachweisbar

Bewertung

ErgebnisBewertung
15 von 15 JaGute organisatorische Grundlage
11-14 JaGut, aber optimierbar - schließen Sie die Lücken
6-10 JaRisikobereiche vorhanden - handeln Sie zeitnah
0-5 JaDringender Handlungsbedarf - jeder Tag ohne Maßnahmen erhöht Ihr Risiko

Wie digitale Tools bei Datentrennung helfen

Das grundlegende Problem mit manueller Datentrennung: Sie funktioniert nur so lange, wie Sie konzentriert und diszipliniert sind. Ein stressiger Tag, ein Anruf zwischen zwei Terminen, ein schnelles Copy-Paste - und schon ist die Trennung durchbrochen.

Deshalb setzen immer mehr Handelsvertreter auf digitale Tools, die Datentrennung nicht als optionale Funktion, sondern als architektonisches Prinzip umsetzen. Der Unterschied ist entscheidend:

AnsatzManuelle Trennung (Excel & Co.)Architektonische Trennung (spezialisierte Software)
Trennung basiert aufDisziplin des NutzersTechnische Architektur
FehlerquelleJeder Klick, jede E-MailNur bei Systemfehlern
NachweisbarkeitSchwer zu belegenZugriffs- und Änderungsprotokolle, falls verfügbar
SkalierbarkeitWird mit jedem Auftraggeber schwierigerGleich einfach bei 2 oder 10 Auftraggebern
VertragsendeManuelles Suchen und LöschenExport und Löschung per Knopfdruck

Worauf Sie bei der Software-Auswahl achten sollten

Wenn Sie ein digitales Tool für Ihre Arbeit als Handelsvertreter evaluieren, prüfen Sie diese risikorelevanten Kriterien:

  • Echte Datentrennung nach Auftraggeber: Sind Kundendaten, Besuchsberichte und Konditionen pro Lieferant isoliert?
  • Export-Kontrollen: Können Sie Daten nur für den jeweiligen Auftraggeber exportieren, ohne dass andere Daten versehentlich mitgeliefert werden?
  • Zugriffsprotokollierung: Gibt es einen nachvollziehbaren Verlauf, der dokumentiert, wer wann auf welche Daten zugegriffen oder sie geändert hat?
  • Datenhaltung: Wo werden die Daten gespeichert, und welche Datenschutz- und Vertragsunterlagen stellt der Anbieter bereit?
  • Verschlüsselung: Sind Daten sowohl bei der Übertragung als auch bei der Speicherung verschlüsselt?
  • Löschfunktion: Können Sie bei Vertragsende alle Daten eines Auftraggebers vollständig und nachweisbar löschen?

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Datentrennung nach Auftraggeber auf Datenbank-Ebene. Besuchsberichte, Kundendaten und Exporte sind eindeutig zugeordnet, ohne Ordner-Konventionen oder Farbmarkierungen.

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Häufige Fragen zu §90 HGB

Gilt §90 auch für Einfirmenvertreter?

Ja. §90 gilt für alle Handelsvertreter im Sinne des HGB - unabhängig davon, ob Sie einen oder zehn Auftraggeber betreuen. Bei Mehrfachvertretern ist das Risiko eines Verstoßes allerdings deutlich höher, weil die Möglichkeit einer versehentlichen Informationsweitergabe steigt.

Was ist, wenn der Auftraggeber keine Geheimhaltung verlangt?

§90 gilt kraft Gesetzes - unabhängig davon, ob der Auftraggeber die Geheimhaltung ausdrücklich verlangt oder nicht. Selbst wenn Ihr Vertrag keine Geheimhaltungsklausel enthält, sind Sie trotzdem an §90 gebunden.

Gesetzliche Pflicht

§90 HGB ist zwingendes Recht und kann nicht vertraglich ausgeschlossen werden. Die Geheimhaltungspflicht gilt auch dann, wenn Ihr Vertrag sie nicht ausdrücklich erwähnt.

Wie lange gilt die Geheimhaltungspflicht nach Vertragsende?

Grundsätzlich unbefristet - solange die Information ihren Geheimnischarakter behält. Wenn ein ehemaliges Geschäftsgeheimnis allgemein bekannt wird (z. B. durch Veröffentlichung), endet auch die Geheimhaltungspflicht.

Darf ich Kundenkontakte mitnehmen, wenn ein Vertrag endet?

Das hängt davon ab, ob die Kundenkontakte als Geschäftsgeheimnis gelten. Kunden, die Sie selbst akquiriert haben, dürfen Sie in der Regel weiter betreuen. Kundenlisten und -daten, die Ihnen der Auftraggeber zur Verfügung gestellt hat, sind hingegen geschützt und müssen zurückgegeben bzw. gelöscht werden.


Zusammenfassung: Die 5 wichtigsten Takeaways

  1. §90 gilt immer und für jeden Handelsvertreter - automatisch, ohne Vertrag, unbefristet.
  2. Der Schutzbereich ist weit - alles von Konditionsinformationen über Kundenlisten bis hin zu Strategiegeheimnissen ist erfasst.
  3. Fahrlässigkeit schützt nicht vor Konsequenzen - auch ein versehentlicher Fehler kann zu Schadensersatz führen.
  4. Manuelle Datentrennung ist fehleranfällig - je mehr Auftraggeber, desto höher das Risiko.
  5. Technische Lösungen reduzieren menschliche Fehler - Software mit architektonischer Datentrennung ist die sicherste Methode.

Nächste Schritte

Saubere Datentrennung beginnt nicht mit perfekter Software, sie beginnt mit Bewusstsein. Gehen Sie die 15-Punkte-Checkliste oben durch und identifizieren Sie Ihre größten Schwachstellen. Dann priorisieren Sie die Maßnahmen: Was können Sie heute noch verbessern, was braucht ein neues Tool?

Wenn Sie nach einer Lösung suchen, die Datentrennung weniger von Ihrer täglichen Disziplin abhängig macht, werfen Sie einen Blick auf FieldProFlow. Die App wurde speziell für Handelsvertreter entwickelt und trennt die Daten Ihrer Auftraggeber automatisch durch die System-Architektur - nicht durch Ordner-Konventionen oder Farbmarkierungen. Besuche, Kundendaten und Exporte sind eindeutig einem Lieferanten zugeordnet, sodass versehentliches Vermischen deutlich schwerer wird.

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Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine professionelle Rechts‑, Steuer‑ oder Compliance‑Beratung. Gesetze, Vorschriften und Branchenstandards können sich jederzeit ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen qualifizierten Fachberater. Vollständiger Haftungsausschluss im Impressum.

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